Ventilatoren aus dem Rauchabzugs- und Feuerlöschsystem gestohlen

Viktor
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Guten Tag, ich bitte um Ihren Rat. Die Rauchabzugsanlage in einem 14-stöckigen Haus funktioniert nicht – es wurden Ventilatoren gestohlen! Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Darf das Gebäude weiterhin genutzt werden?
  • Ist die Rauchabzugsanlage Bestandteil der allgemeinen Feuerlöschanlage?
  • Wie viel kosten die Ventilatoren, die Montage und die Inbetriebnahme?
  • Wer ist für den Betrieb der Rauchabzugs- und Feuerlöschanlage verantwortlich?

14-stöckiges Plattenwohnhaus mit einem Eingang der Serie I-209. Erbaut 1969. Anzahl der Wohnungen: 98.

Vielen Dank!

Besucherkommentare
  1. Experte
    Alexei Dedjulin
    Experte

    Zunächst möchte ich fragen: Haben Sie Anzeige wegen des Diebstahls erstattet und die Hausverwaltung informiert? Diese muss in kürzester Zeit neue Ventilatoren installieren, da die Rauchabzugsanlage zur allgemeinen Feuerlöschanlage des Mehrfamilienhauses gehört.

    Für den Betrieb der Rauchabzugs- und Feuerlöschanlage ist die Hausverwaltung Ihres Hauses verantwortlich. Daher müssen Sie sich nicht über die Preise informieren, da die Bewohner nicht für die Wiederherstellung der Ventilatoren zahlen müssen. Wenn die Hausverwaltung die Angelegenheit nur langsam regelt, wenden Sie sich direkt an die Feuerinspektion – diese wird Ihnen sicher helfen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen.

    Aus der technischen Dokumentation sind die Normen GOST 12.1.004-91 und GOST 12.3.047-98 zu beachten.

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