Anforderungen an die APPS für ein 14-stöckiges Gebäude

Jana
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Aufruf

Guten Tag! Meine Eltern wohnen in einem 14-stöckigen Haus – Baujahr 1975 im Bezirk Krasnoselski in Sankt Petersburg. Im Haus funktioniert die Brandschutzanlage nicht.

Im Haus gibt es Gasherde und fast vollständig zugemauerte Fenster im Keller. Meine Eltern, beide Ingenieure, sind der Ansicht, dass die Sicherheit des Hochhauses beeinträchtigt ist. Sie haben an die Hausverwaltung geschrieben – ohne Antwort. Bitte sagen Sie mir, in welchen geltenden Dokumenten eine Beschreibung zu finden ist, wie die Lüftungs- und Sicherheitsanlage in einem 14-stöckigen Wohnhaus von 1975 mit Gasherden aussehen muss.

An welche Organisationen kann ich mich wenden, um eine Besichtigung und ein Sicherheitsgutachten für das Haus zu erhalten? An welche Organisationen kann ich mich wenden, um die erforderlichen Sicherheitsbedingungen wiederherzustellen? Vielen Dank.

Besucherkommentare
  1. Experte
    Wassili Boruzki
    Experte

    Hallo. Sie benötigen die Dokumente, die in der Liste der Verordnung Nr. 1521 enthalten sind, also verbindliche Normen und Regeln zur Einhaltung der Technischen Verordnung über die Sicherheit von Gebäuden:

    1. SNiP 31-01-2003 „Mehrfamilien-Wohngebäude“, Punkte 4,5–4,7.
    2. SP 60.13330.2012 „SNiP 41-01-2003 „Heizung, Lüftung und Klimatisierung“.
    3. SP 62.13330.2011 „SNiP 42-01-2012 „Gasverteilungssysteme“.

    Sowie weitere Dokumente:

    1. SNiP 21-01-97* (SP 112.13330.2011) – über den Brandschutz von Gebäuden.
    2. PP Nr. 870 – TR Sicherheit von Gasverteilungsnetzen.
    3. SP 402.1325800.2018 – Regeln für die Planung des Gasverbrauchs.
    4. SP 3 (4, 5, 6, 7, 10).13130 – Regeln zum Schutz von Brandschutzsystemen.
    5. SP 402.1325800.2018 – „Wohngebäude. Regeln für die Planung von Gasverbrauchssystemen“.
    6. FZ Nr. 123 – „Technische Verordnung über Brandschutzanforderungen“.
    7. PP Nr. 390 – „Über die Brandschutzordnung“.

    Diese Dokumente können Sie als Grundlage verwenden, wenn Sie einen erneuten Antrag bei der Hausverwaltung stellen.

    „Wie muss die Lüftungs- und Sicherheitsanlage in einem 14-stöckigen Wohnhaus von 1975 mit Gasherden aussehen“ – überhaupt nicht. Heutzutage werden Mehrfamilienhäuser in der Regel nicht höher als 28 Meter mit Gas versorgt, von seltenen Ausnahmen abgesehen. Aber das brauchen Sie auch nicht, die oben genannten Anforderungen an Mehrfamilienhäuser reichen aus. Sie können sich an den allgemeinen Bestimmungen orientieren, diese sind völlig ausreichend.

    Was die Hausverwaltung betrifft: Ich schlage Ihnen vor, einen weiteren Antrag an den Leiter der Hausverwaltung zu schreiben und die Liste der normativen Dokumente anzugeben, die Sie Ihrer Anfrage zugrunde legen. Sie sollten den Antrag in zweifacher Ausfertigung verfassen und unbedingt eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags einholen. Falls Sie keine Antwort erhalten oder abgewiesen werden, haben Sie zwei Wege:

    1. Eine unabhängige Expertise durchführen lassen oder sich an die zuständigen Behörden für Brandschutz wenden.

    2. Beschwerde bei der Wohnungsaufsicht, dem Verbraucherschutz (Rospotrebnadsor), der Staatsanwaltschaft einreichen (wählen Sie selbst, wo), dass die Vertreter der Hausverwaltung nicht mit Ihnen kommunizieren wollen oder etwas verstoßen (fügen Sie Kopien der Anträge und die Antwort der Hausverwaltung bei, falls vorhanden).

    Im Prinzip schließt das eine das andere nicht aus, Sie können beide Optionen nutzen. In der Regel werden solche Klagen vor Gericht stattgegeben. Die meisten Vorschriften gelten jedoch nur für neue, umgebaute oder grundlegend renovierte Gebäude. Andererseits können einfache Brandmeldeanlagen (BMA) jederzeit installiert werden.

    Übrigens werden grundlegende Renovierungen (Kapitalreparaturen) in verschiedenen Regionen Russlands in Abständen von 10 bis 25 Jahren durchgeführt. Dies ist nicht normativ festgelegt, dennoch sollten Sie ungefähre Zeiträume haben, wann die Maßnahme geplant ist, insbesondere im Hinblick auf die im Haus installierten Versorgungsleitungen.

    Wenden Sie sich ruhig an die Behörden, aber schreiben Sie trotzdem einen erneuten Antrag an die Verwaltungsgesellschaft (VG) und formulieren Sie diesen ordnungsgemäß.

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