Die Kondensatwanne im Technikgeschoss wird mit Wasser gefüllt
Guten Tag! Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe! Wir wohnen unter dem Technikgeschoss, auf dem sich ein großer Metallbehälter unter dem Rohr befindet. Wie der Monteur sagte – dies ist ein Kondensatbehälter.
Das Problem ist, dass er sich innerhalb von 2 Monaten zur Hälfte mit Wasser füllt. Ich habe an die Hausverwaltung geschrieben, aber sie haben auf offiziellem Briefbogen geantwortet, dass dies normal sei und der Behälter sich durch Schlagregen fülle.
Ich verstehe, dass sie mich einfach abgewimmelt haben. Denn in allen anderen Technikgeschossen in unserem Haus sind diese Behälter trocken. Das widerspricht auch jeder Logik… Gibt es irgendwelche Anforderungen für die Wartung dieser Behälter (SNiP, russische Verordnungen zur Instandhaltung usw.), auf die ich mich berufen kann, wenn ich mich erneut an sie wende oder an die Staatliche Wohnungsinspektion (GZhI) schreibe?
Guten Tag, Galina! Soweit mir bekannt ist, gibt es kein normatives Dokument, das die Wartung und Instandhaltung von Kondensatwannen regelt. In dem Dokument über die Wartung des Technikgeschosses in einem Mehrfamilienhaus, «Reglement für Arbeiten zur Instandhaltung und laufenden Reparatur des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus», sind keine Normen für die Nutzung technischer Behälter enthalten, zu denen die Sie betreffende Wanne gehört. Aber in demselben Dokument ist angegeben, dass die Hausverwaltung alle Leckagen, die in Gemeinschaftsbereichen auftreten, innerhalb von 24 Stunden beseitigen muss (Punkt 4.4).
Allerdings gibt die russische Gesetzgebung keine genaue Definition des Begriffs «Leckage», sodass es schwierig ist, der Hausverwaltung die Nichterfüllung ihrer Pflichten vorzuwerfen, sofern kein Sachschaden vorliegt.
Einfach ausgedrückt: Wenn das im Behälter gesammelte Wasser Ihrem Eigentum schadet (was Sie nachweisen können), können Sie die Hausverwaltung verklagen und sich dabei auf das oben genannte normative Dokument berufen. Das Gericht wird feststellen, dass die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt, und zu Ihren Gunsten entscheiden. Wenn das Wasser im Behälter Ihrem Eigentum keinen Schaden zufügt, liegt keine Leckage vor und der sich sammelnde Kondensat ist ein Problem der Hausverwaltung.
Hallo. Ich ergänze die obige Antwort.
Ihr Gerät heißt – Drainagebehälter. Zuerst zitiere ich Ihnen Auszüge aus Dokumenten, dann ziehe ich daraus Schlussfolgerungen.
PP Nr. 491. Gemäß Art. 36 des Wohnungsgesetzbuches der Russischen Föderation gehört das Technikgeschoss allen Bewohnern des Hauses als Miteigentum, das heißt, es ist Gemeinschaftseigentum des Hauses. Die Wartung solcher Anlagen und deren Instandhaltung gemäß Vertrag, Pflichten und dienstlicher Verantwortung liegt im Ermessen der Hausverwaltung, sofern dies in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, da:
“12. Die Eigentümer der Räumlichkeiten sind berechtigt, selbstständig Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinsamen Eigentums durchzuführen, mit Ausnahme der in den Unterabsätzen “d_1” und “l” des Absatzes 11 dieser Regeln genannten Maßnahmen, oder andere Personen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinsamen Eigentums zu beauftragen (im Folgenden jeweils – Dienstleistungen, Arbeiten), unter Berücksichtigung der gewählten Methode der Verwaltung des Mehrfamilienhauses“.
Ebenfalls: “13_1. Die Inspektionen des gemeinsamen Eigentums können turnusmäßig, saisonal und außerordentlich sein. Turnusmäßige Inspektionen können allgemein sein, bei denen eine Inspektion des gesamten gemeinsamen Eigentums durchgeführt wird, und teilweise, bei denen eine Inspektion der Elemente des gemeinsamen Eigentums erfolgt. Allgemeine und teilweise Inspektionen werden in den Fristen durchgeführt, die in der technischen Dokumentation für das Mehrfamilienhaus empfohlen werden und eine ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums gewährleisten, auch in Abhängigkeit von den Materialien, aus denen die Elemente des gemeinsamen Eigentums gefertigt sind“.
Die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums wird je nach der gewählten Methode der Verwaltung des Mehrfamilienhauses durch die Eigentümer des Hauses, die Verwaltungsgesellschaft, die Wohnungsbaugenossenschaft, die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Bauträger usw. sichergestellt. Das heißt, diese Tatsache muss noch geklärt werden, selbst wenn Sie eine Verwaltungsgesellschaft haben.
“40. Die Eigentümer der Räumlichkeiten haben gemäß den Vertragsbedingungen oder den Gründungsdokumenten der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Wohnungsbaugenossenschaft, der Bau- und Wohnungsgenossenschaft oder einer anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaft das Recht:
a) von den verantwortlichen Personen spätestens 5 Werktage nach dem Datum der Anfrage Informationen über die Listen, Umfänge, Qualität und Häufigkeit der erbrachten Dienstleistungen und/oder durchgeführten Arbeiten zu erhalten. Im Vertrag kann diese Frist verkürzt werden;
b) die Umfänge, Qualität und Häufigkeit der Erbringung von Dienstleistungen und der Durchführung von Arbeiten zu überprüfen (einschließlich durch Durchführung einer entsprechenden Expertise);
c) von den verantwortlichen Personen die Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen und die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit ihrer Beseitigung zu überprüfen.
“.PP Nr. 354. “Kommunale Ressourcen” – Kaltwasser, Warmwasser, elektrische Energie, Gas, Wärmeenergie, Wärmeträger in Form von heißem Wasser in offenen Wärmeversorgungssystemen (Warmwasserversorgung), Haushaltsgas in Flaschen, feste Brennstoffe bei Vorhandensein von Ofenheizung, die zur Bereitstellung von kommunalen Dienstleistungen verwendet und bei der Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums in einem Mehrfamilienhaus verbraucht werden. Zu den kommunalen Ressourcen werden AUCH(!) Abwässer gezählt, die über zentrale ingenieurtechnische Versorgungsnetze abgeleitet werden” – das heißt, es gibt ein Dokument, das zwar nicht speziell für die Wannen, aber sie betreffend existiert!
Nr. 354: “4. Dem Verbraucher können die folgenden Arten von kommunalen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden:
c) Abwasserentsorgung, das heißt die Ableitung von Abwässern aus einem Wohngebäude (Eigenheim), aus Wohn- und Nichtwohnräumen in einem Mehrfamilienhaus sowie in den in diesen Regeln festgelegten Fällen aus Räumlichkeiten, die zum gemeinsamen Eigentum in einem Mehrfamilienhaus gehören, – über zentrale Abwasserentsorgungsnetze und gebäudeinterne technische Systeme.
“.Welche Beschwerden Sie gegenüber der Verwaltungsgesellschaft haben, ist mir persönlich unklar. Die Auffangwanne ist genau dafür konzipiert, Flüssigkeit aufzufangen, und woher sie dort kam und warum andere keine haben – das ist eine ganz andere Diskussion. Sie können der Verwaltungsgesellschaft nichts vorwerfen, im Gegenteil, man sollte sie sogar loben – sie haben auf einem offiziellen Formular geantwortet. Wir haben derzeit eine Vielzahl von Fragen, bei denen die Verwaltungsgesellschaft sich weigert, offizielle Stellungnahmen abzugeben, und selbst vor Gericht sträuben sie sich, Verantwortung zu übernehmen. Wasser in der Auffangwanne – das ist normal, dafür ist sie da.
Gemäß der Bedienungsanleitung einiger Modelle – ich weiß nicht, welches Sie haben – sollten diese mindestens einmal im Monat überprüft und bei Bedarf gereinigt/entleert werden. Das bedeutet, die Verwaltungsgesellschaft hat bisher kein Dienstvergehen begangen. Es gibt kein Leck, keinen Unfall, es entsteht kein Gestank durch stehendes Wasser und so weiter.
Wenn es jedoch zu einem Leck kommt, liegt die Verantwortung bei ihnen, und dies nachzuweisen wird sehr einfach sein. Jedes Gutachten wird bestätigen, woher und warum das Leck stammt. Und da sie für diese Leitungen verantwortlich sind (überprüfen Sie ihre Pflichten im internen Vertrag), wird ihr Versäumnis von ihnen selbst zu ersetzen sein. Und sie werden sich vor keinem Gericht herausreden können. Ich wiederhole: Es muss geprüft werden, wer vertraglich für die Technikgeschosse zuständig ist. Manchmal übernehmen die Eigentümer diese und schränken die Funktionen der Verwaltungsgesellschaft ein.