Gibt es eine Vorschrift zur Bezahlung der Einweisung für die Inbetriebnahme von Gasgeräten für juristische Personen?

Viktor
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Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Jahren hat Gazprom Meschregiongas kostenlose Einweisungen angeboten. In diesem Jahr hat sich die Leitung der örtlichen Niederlassung geändert und verlangt nun eine Zahlung für die Einweisung.

Wir sind eine öffentliche Einrichtung und man verlangt von uns eine Begründung (Verordnung, Regierungserlass usw.), auf deren Grundlage eine Gebühr von etwa 80 € für die Einweisung eingeführt wurde. Meschregiongas selbst verweist auf seine eigenen Dokumente ohne Nummern und Daten.

Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Mai 2013 Nr. 410 “Über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung und Wartung von gastechnischen Anlagen in Gebäuden und Wohnungen” lehnen sie ab, weil sie sich auf Privatpersonen bezieht.

Gibt es eine Verordnung über die Bezahlung der Einweisung zur Inbetriebnahme von Gasgeräten für juristische Personen? Vielen Dank im Voraus!

Besucherkommentare
  1. Experte
    Wassili Boruzki
    Experte

    Wenn Sie diese Verordnung öffnen und aufmerksam lesen, können Sie sehen, dass es darin einen Punkt zu juristischen Personen gibt. Die Unterweisung erfolgt analog zu der für natürliche Personen, es gibt keinen Unterschied. Sie können auch das Muster des Antrags sorgfältig studieren, den Sie unter dem angegebenen Link finden.

    Im Jahr 2019 wurden Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die jedoch in keiner Weise juristische Personen betreffen. Prüfen Sie sorgfältig die Quittung, mit der Ihnen die Zahlung der Dienstleistungen angeboten wird. Möglicherweise wird unter dem Deckmantel einer Dienstleistung etwas ganz anderes zur Zahlung angeboten. Außerdem müssen Sie als öffentliche Einrichtung definitiv nicht zahlen.

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