Kein Platz in der Küche für die Installation eines Gasherdes. Wie erhalte ich eine Bescheinigung?
Guten Tag! Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in Holzbauweise aus dem Jahr 1950. Die Küche in der Wohnung ist 4 m² groß – es gibt keinen Platz für die Installation von Flaschengas, daher benutzen wir einen Elektroherd. Aber der Gasdienst weigert sich, uns eine Bescheinigung für die Stromnetze auszustellen, um den Tarif zu überprüfen, mit der Begründung, dass in der Wohnung ideale Bedingungen für die Nutzung von Flaschengas herrschen. Inwiefern ist das rechtmäßig? Vielen Dank!
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Hallo. Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 29.12.2011 Nr. 1178 (Abs. 71):
“Bei der Festlegung der Preise (Tarife) für elektrische Energie (Leistung), die an die Bevölkerung geliefert wird, die in städtischen Siedlungen in Häusern wohnt, die in der vorgeschriebenen Weise mit stationären Elektroherden zur Speisenzubereitung und/oder Elektroheizungen ausgestattet sind, sowie für die Bevölkerung, die in ländlichen Siedlungen wohnt, können in Abhängigkeit von regionalen Besonderheiten, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren des betreffenden Subjekts der Russischen Föderation durch Entscheidung des Exekutivorgans des entsprechenden Subjekts der Russischen Föderation auf dem Gebiet der staatlichen Tarifregulierung ermäßigte Koeffizienten von 0,7 bis 1 angewendet werden.“
“In der vorgeschriebenen Weise” – das bedeutet, dass das Gerät seine Funktionen erfüllt und gemäß allen Regeln registriert wurde. Das heißt, nach Ausarbeitung des Projekts und Erhalt der technischen Bedingungen für die Elektrifizierung. Wenn Sie einfach nach Hause gekommen sind und den Herd aufgestellt haben, erhalten Sie keine Ermäßigungen. Möglicherweise wurde Ihnen gerade deshalb abgelehnt – die Elektrik im Haus ist nicht ordnungsgemäß registriert, also auch in der Wohnung nicht. Folglich steht Ihnen keine automatische Vergünstigung zu.
Was Sie tun müssen, ist die Elektrifizierung der Wohnung zu legalisieren. Dazu gehen Sie zur Hausverwaltung, bitten (wenn möglich) um eine Kopie des Vertrags mit dem Energieversorger über die zulässige Leistung der Verkabelung im Haus und melden die Umgestaltung der Räume an. Dann gehen Sie zur Energieversorgungsorganisation mit dem erstellten Projekt der neuen Stromversorgung der Wohnung und einem Antrag auf Erhöhung der Leistung, den in der Hausverwaltung abgestimmten Unterlagen, den Wohnungsdokumenten und dem Personalausweis zur Beantragung/Erlangung der technischen Bedingungen.
Nach allen Formalitäten und Abstimmungen nehmen Sie die Unterlagen und gehen zum BTI, um die Umbaumaßnahmen zu legalisieren. Danach gehen Sie erneut mit allen Dokumenten zum Energieversorger, um den ermäßigten Tarif zu beantragen.