An wen wende ich mich für die Verplombung und Übernahme des Wärmezählers zur Wartung?
Hallo! Können Sie mir bitte sagen, wer sich damit auskennt? Wir haben in unserer Wohnung einen Wärmezähler installiert, die Herstellerdokumente sind vorhanden. An wen wenden wir uns für die Plombierung und die Inbetriebnahme? Vielen Dank.
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Guten Tag. Um nicht ohne Belege zu sprechen, nenne ich Ihnen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
Am 6. Mai 2011 wurde die «Verordnung der Regierung der Russischen Föderation» (am 23. Februar 2019 geändert) «Über die Bereitstellung von Versorgungsleistungen an Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohnhäusern» erlassen.
Wir sehen uns die Verordnung an und finden den Paragraphen VII – “Verfahren zur Erfassung von Versorgungsleistungen mit Hilfe von Messgeräten, Gründe und Verfahren für die Überprüfung des Zustands der Messgeräte und der Richtigkeit ihrer Ablesungen”.
In Teil 81 heißt es:
«Die Inbetriebnahme des installierten Messgeräts, d. h. die dokumentarische Erfassung des Messgeräts als Zählgerät, auf dessen Grundlage die Berechnung der Gebühren für Versorgungsleistungen erfolgt, wird vom Leistungserbringer durchgeführt, unter anderem auf der Grundlage eines Antrags des Eigentümers der Wohn- oder Gewerberäume, der beim Leistungserbringer eingereicht wird.»
Der Leistungserbringer ist der Wärmeenergielieferant, also die Organisation, mit der Sie einen Vertrag haben. Bei Privathäusern sind es direkt die Energieversorger, bei Wohnungen der Vermittler, also die Hausverwaltung. Allerdings ist der Mechanismus nicht vollständig ausgearbeitet, und die konkrete Hausverwaltung hat möglicherweise nicht die Lizenz und den Fachmann für die Plombierung individueller Messgeräte. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, wird die Hausverwaltung Ihnen das mitteilen, und in diesem Fall müssen Sie einen Antrag beim Wärmeenergielieferanten stellen. Welche Organisation das ist und wo sie sich in Ihrem Fall befindet, wird Ihnen die Hausverwaltung mitteilen.
Welche Angaben Sie in Ihrem Antrag machen müssen, wiederum auf Grundlage des oben genannten Dokuments (kann abweichen):
1. Ihre Angaben – Name, Vorname, Angaben aus dem Personalausweis, Ihre Telefonnummer.
2. Vorgeschlagenes Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme des Messgeräts.
3. Typ und Seriennummer des Messgeräts sowie die Adresse der Installation.
4. Angaben zur lizenzierten Organisation, die Ihnen das Messgerät installiert hat.
5. Zählerstand zum Zeitpunkt der Installation.
6. Datum der nächsten Überprüfung.
Vergessen Sie nicht, Kopien des Datenblatts des Messgeräts beizufügen.
Spätestens einen Monat nach Einreichung des Antrags müssen sie kommen und den Zähler plombieren. Die erste Plombierung erfolgt dabei kostenlos. Übrigens: Vergessen Sie nicht, von den Fachleuten eine Kopie des Abnahmeprotokolls mitzunehmen.
Ich bin überrascht, warum Ihnen die Hausverwaltung dies bei der Abstimmung nicht erklärt hat. Persönlich hatte ich eine solche Situation – die Fachleute kamen auf einen Anruf hin, füllten vor Ort den Antrag aus, plombierten und fuhren weg. Aber überall ist es anders. Viel Glück!