Der Wasserzähler wurde vertikal eingebaut, aber es wird eine horizontale Montage verlangt. Ist das rechtens?
Guten Tag! In unserer Wohnung ist ein vertikaler Wasserzähler installiert. Derzeit durchlaufen wir die erneute staatliche Eichung des Zählers, und es werden Anforderungen an uns gestellt, die technischen Dokumente für die Änderung der Zählerinstallation in die horizontale Position neu auszustellen.
Ist diese Anforderung rechtmäßig? Mit welchen normativen Dokumenten der Wasserversorger arbeitet, wurde uns nicht erklärt. Fachleute, geben Sie uns bitte qualifizierte Informationen zu unserer Frage. Vielen Dank.
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Guten Abend. Sie haben Ihre Frage nicht ganz klar formuliert. Wie ich verstanden habe, wird von Ihnen nicht der Austausch der Dokumente für die Änderung des Zählers in die horizontale Position verlangt, sondern der Austausch der Zählerposition mit Änderung der Projektdokumentation?
Eine solche Welle gab es unter den Mitarbeitern der Wasserbranche schon vor etwa 5 Jahren. Massenhaft verlangten die Prüfer, den Zähler horizontal zu installieren. Ihre Hysterie hängt damit zusammen, dass einige Messgeräte angeblich die Wasserzufuhr in vertikaler Position nicht korrekt erfassen und etwa 30 Liter pro Monat ungezählt aus der Wohnung verschwinden. Nun ja, ungefähre Zahlen, ich erinnere mich nicht genau, es waren ein paar Cent. Dabei können sie ihre Forderungen nicht immer dokumentarisch begründen, wenn die Messgeräte GOST entsprechen.
Schauen wir, was die Dokumente sagen. Ich habe extra in den aktuellen nachgesehen, dachte, vielleicht hat sich etwas geändert, aber nein:
1. Wir schauen uns die “Methodischen Empfehlungen zur Auswahl, Installation und zum Betrieb von Messgeräten und zur Regelung des Verbrauchs von Wärmeenergie, Kalt- und Warmwasser“ an, Punkt IV – “Anforderungen an Messmittel für Kalt- und Warmwasser in Wohnungen und Entwicklung von Projekten für deren Installation, Montage und Inbetriebnahme”. Und dort steht: “entsprechend der Typenbeschreibung der Zähler ist deren Installation in horizontaler und vertikaler Position zulässig”.
2. Ein weiteres Dokument – “SP 30.13330.2012 Innenwasserversorgung und Kanalisation von Gebäuden. Aktualisierte Fassung von SNiP 2.04.01-85“. Punkt 7.2.6, ich zitiere: “Zähler für Warm- und Kaltwasser sollten auf horizontalen Rohrleitungsabschnitten installiert werden. Die Installation von Wasserzählern auf vertikalen oder geneigten Rohrleitungsabschnitten ist zulässig, wenn eine solche Installation im Zählerpass vorgesehen ist. Bei der Platzierung von Wohnungswasserzählern für Kalt- und Warmwasser auf vertikalen Rohrleitungsabschnitten ist die Verwendung von Zählern zulässig, die der metrologischen Klasse A (nach den geltenden Normen für Wasserzähler) entsprechen.”
So ist das. D.h. man muss sich nach der Kennzeichnung im Pass des Geräts (und normalerweise auf dem Gerät selbst) hinsichtlich des Installationstyps richten:
1. Montage nur in horizontaler Ebene – «H».
2. Vertikale Montage – «V».
3. Beliebig – «H, V».
Also ich persönlich halte mich an die normativen Dokumente und betrachte die Forderungen der Kontrolleure als unzweckmäßig. Im Übrigen habe ich bereits vor langer Zeit auf einer der staatlichen Websites zur Reform des Wohnungswesens eine ähnliche Frage gesehen, und damals antworteten die Fachleute ebenfalls, dass diese Forderungen nicht vernünftig und offiziell begründet seien.