Risse in einem alten gusseisernen Abwassersteigrohr – Reparatur oder nur Austausch?

Diana
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Also, folgendes Problem: Ich habe Risse im Steigrohr entdeckt, Gusseisen (Abwasser in der Wohnung). Es gibt (noch) keine Lecks. Das Haus ist alt, Baujahr 1954, das Badezimmer wurde renoviert. Ich kann nicht sagen, ob diese Risse schon vorher da waren oder nicht… Das Rohr war schwarz – ich könnte sie übersehen haben.

Das untere habe ich sofort nach dem Streichen gesehen, aber das direkt unter der Decke erst vor kurzem. Die Meinungen der Fachleute waren geteilt: Austausch oder Dichtmittel (wenn kein Leck vorhanden). Oben wohnen keine Mieter – sie sind äußerst selten da, benutzen die Kanalisation selten. Das Haus ist 3-stöckig, ich wohne im zweiten. Bei ihnen wurde ein Austausch auf Kunststoff vorgenommen – ich erfuhr es, nachdem ich von der Arbeit zurückkam und meine Decke im Badezimmer durchbrochen war.

Die Nachbarn haben mir die Tür nicht geöffnet, daher weiß ich nicht, was bei ihnen gemacht wurde. Aber das war vor etwa 3 Jahren. Das letzte Foto ist nicht sehr gut, aber dort ist auch ein Riss und Zement oder Spachtelmasse ist herausgefallen.

Helfen Sie mir mit einem Rat. Natürlich möchte ich das Steigrohr wegen der erfolgten Renovierung nicht austauschen. Aber ich werde dennoch auf den Rat und die Empfehlungen der Spezialisten warten. Man empfiehlt Geogel 2300, aber ich kann es nirgendwo kaufen. Danke.

Besucherkommentare
  1. Experte
    Nikolai Fedorenko
    Experte

    Guten Tag. Das Steigrohr – Gemeinschaftseigentum. Dies wird durch die folgenden Dokumente bestätigt:

    1. Grashdanski kodeks Rossijskoj Federazii (Tschast perwaja), Statja 290.
    2. Schilischny kodeks Rossijskoj Federazii, Statja 36.
    3. Postanowlenije Prawitelstwa RF ot 13.08.2006 N 491 “Ob utwerschdenii Prawil sodershanija obschtschegoimuschtschestwa w mnogokwartirnom dome”.
    4. Postanowlenije Prawitelstwa RF № 354 “O predostawlenii kommunalnych uslug sobstwennikam i polsowateljam pomeschtschenij w mnogokwartirnych domach i schilych domow”.

    Bezüglich der Nachbarn, ob bei ihnen eine Renovierung stattfand oder nicht – Sie können sich an die Hausverwaltung wenden, ob der Austausch offiziell genehmigt wurde, und wenn er illegal ist, muss der Austausch mit einer Geldstrafe rückgängig gemacht werden (wenn er dem Gemeinschaftseigentum schadet).

    Wenn der Riss bei Ihnen durch die Nachbarn entstanden ist (es wird eine entsprechende Untersuchung durchgeführt), müssen sie auch den Schaden ersetzen, einschließlich der Durchführung der Reparatur oder der Erstattung der Kosten für die beschädigte Verkleidung (freiwillig oder zwangsweise durch das Gericht). Sie müssen Ihnen auch den Schaden an der durchbrochenen Decke ersetzen.

    Wenn der Riss durch Verschulden der Hausverwaltung entstanden ist, da sie den Zustand der Sanitärausstattung überwachen müssen, dann müssen sie das Steigrohr ersetzen und die Kosten übernehmen.

    Wenn Ihr Steigrohr undicht wird – dann gibt es drei mögliche Szenarien:

    1. Sie werden den Nachbarn unter Ihnen die Reparaturkosten erstatten (wenn Sie das Steigrohr durchbrochen oder illegal/unsachgemäß ersetzt haben).
    2. Die Hausverwaltung wird das Steigrohr ersetzen und den Schaden begleichen (wenn die Schuld bei ihr aufgrund des abgenutzten Zustands der Rohre liegt).
    3. Die Nachbarn werden (im Falle eines Schadens bei den unteren Nachbarn) die Reparatur und den Austausch des Steigrohrs übernehmen.

    Auch das Abdichten des Rohrs mit Kitt ist keine Option – wenn es undicht wird oder aus anderen Gründen platzt, wird man die Abdichtung entdecken und Ihnen die Schuld geben. Sie müssten dann auch noch die Reparatur der Nachbarn unter Ihnen bezahlen. Warum sollten Sie es so weit kommen lassen? Tauschen Sie es besser gleich aus.

    Wenden Sie sich mit einem schriftlichen Antrag in zweifacher Ausfertigung an die Hausverwaltung, in dem Sie den Riss in der gemeinschaftlichen Anlage melden. Behalten Sie eine Ausfertigung. Die Frage der Nachbarn und des Zugangs zu deren Wohnung ist das Problem der Hausverwaltung. Die Reparatur muss Ihnen gemäß Artikel 1064 und 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation erstattet werden.

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