Wie werde ich das Geräusch der Druckerhöhungspumpe im Keller los?
Guten Tag. In einem Mehrfamilienhaus (16 Etagen) wurde im Keller unter meiner Wohnung eine Druckerhöhungspumpe installiert, damit das Wasser die oberen Stockwerke erreicht. Nach der Installation begann in der Wohnung ein Brummen, das wir tagsüber und besonders nachts hören.
Auf meine Frage, warum man sie nicht unter Nichtwohnräumen installieren konnte, wurde mir geantwortet, dass die Pumpe nur am Rohreingang installiert wird. Gibt es wirklich keine anderen Möglichkeiten? Zum Beispiel auf den oberen Etagen oder, wie gesagt, unter der Nichtwohnzone, buchstäblich 10-15 Meter vom Rohreingang entfernt.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für dieses Problem? Vielen Dank.
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Guten Tag. Inna, Sie können hier physisch nichts tun, da es sich um einen Kellerraum handelt, der nicht Ihr persönliches Eigentum ist, und Sie dürfen die Pumpe schon gar nicht anfassen. Man könnte versuchen, eine Schalldämmung anzubringen, aber das wird in Ihrer Situation wahrscheinlich nicht helfen.
Es gibt jedoch andere, durchaus legale Lösungsmöglichkeiten.
Zum Beispiel besagt das MUK 4.3.2194-07 “Kontrolle des Lärmpegels in Wohngebieten, Wohn- und öffentlichen Gebäuden und Räumen”, dass der zulässige Lärmpegel in Wohnräumen tagsüber 55 dBA und nachts 45 dBA beträgt. Die Messungen werden in der Regel vom SES (sanitär-epidemiologischer Dienst) durchgeführt, eine Beschwerde kann man im Allgemeinen bei Rospotrebnadzor einreichen.
Bei Überschreitung dieses Grenzwerts kann gegen die Verantwortlichen ein Bußgeld verhängt oder eine Verwarnung ausgesprochen werden – für Amtsträger von 40 € bis 80 €, für juristische Personen von 400 € bis 800 €. Das sind keine allzu hohen Beträge, aber sie werden den Lärm beseitigen müssen, sonst wird er systematisch. Es gibt auch ein System von Strafen für Lärm während der “Ruhezeit”, die in verschiedenen Regionen unterschiedlich ist, in der Regel 2 Stunden tagsüber und an Wochenenden/Feiertagen (hier meist morgens bis 10-11 Uhr). Dies ist regional zu präzisieren.
Hier ist noch ein passendes Dokument, das Sie der Hausverwaltung vorlegen können – SP 30.13330.2012 “Interne Wasserversorgung und Kanalisation von Gebäuden”. Ich zitiere daraus:
“7.3.3 Pumpenanlagen, die Wasser für den häuslichen Trinkwasserbedarf, den Brandschutz und den Kreislauf in Gebäude fördern, sollten in der Regel in diesen Gebäuden sowie in Räumen von Wärmestationen, Heizungsanlagen und Heizräumen untergebracht werden, wobei die zulässigen Lärm- und Vibrationspegel in den Gebäuderäumen gemäß SanPiN 2.1.2.2645 strikt einzuhalten sind.
7.3.5 Pumpenanlagen, die in Wohngebäuden, Kinder- oder Vorschuleinrichtungen, Hotels, Sanatorien, Krankenhäusern, Erholungsheimen untergebracht sind, müssen eine Lärm- und Vibrationsminderung gemäß den Normen SanPiN 2.1.2.2645; SN 2.2.4/2.1.8.562; SN 2.2.4/2.1.8.566 gewährleisten.
Übrigens können Vibrationen der Pumpstation die Bausubstanz des Gebäudes beeinträchtigen. Wenn die Station vorschriftswidrig installiert wurde und dadurch der Lärmpegel erhöht ist, liegt es im Interesse der Hausverwaltung, diesen Mangel so schnell wie möglich zu beheben.