Protokoll der Messung des Erdungskreises des Kessels für den Gasservice.
Guten Tag! In welchem Turnus muss der Gasservice das Messprotokoll des Erdungskreises des Heizkessels vorgelegt werden, wenn das Protokoll zum ersten Mal bei der Inbetriebnahme des Kessels im Jahr 2011 erstellt wurde? Es gibt keine Beanstandungen bezüglich des Kesselbetriebs.
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Guten Tag!
Diese Arbeiten werden durch die PUE und die Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Anlagen (PTEEP) „Über die Genehmigung der Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Anlagen von Verbrauchern“ geregelt. Kapitel 2.7 „Erdungsanlagen“. Im Folgenden werde ich Ihnen die Punkte kurz mit eigenen Worten erläutern; wenn Sie möchten, können Sie später den vollständigen Text des Dokuments selbst einsehen, er ist leicht zu finden.
2.7.8 Darin wird die Verpflichtung zur Sichtprüfung des Erdungskreises festgelegt.
2.7.9 Die Prüfungen erfolgen nach einem Zeitplan, jedoch mindestens einmal alle sechs Monate durch den Verbraucher, einen Mitarbeiter oder einen Fachmann. Die Prüfungen sind visueller Natur. Die Ergebnisse werden in den Pass des Erdungssystems eingetragen.
2.7.10 Hier geht es um schwierige Bodenarten und Feuchtigkeit sowie die Nähe von Stromleitungen; der Zeitplan für solche Arbeiten beträgt mindestens einmal alle 12 Jahre.
2.7.12 Bei aggressivem Bodenverhalten kann durch die zuständigen Behörden eine häufigere Prüfhäufigkeit mit Bodenaushub und Austausch des Elements bei einer Beschädigung von 50 % festgelegt werden. Alle Prüfungen werden durch Zustandsberichte dokumentiert.
2.7.13 Hier ist eine Liste der Inspektionsarbeiten und Messungen aufgeführt, die in Protokolle eingetragen werden müssen.
2.7.15 Regelt die Verpflichtung zur Erstellung eines Passes für das Erdungssystem mit vollständigen Informationen und Inspektionsberichten.
Bei der Ressourcenversorgungsorganisation hat man auf meine Anfrage wie folgt geantwortet: “Sichtprüfung – einmal alle 6 Monate. In der Regel wird die Erdungsmessung durch Fachleute mit Erstellung eines offiziellen Prüfberichts alle 6 Jahre durchgeführt. Dabei muss das Protokoll nirgendwo vorgelegt werden, es reicht, den Bericht in den Händen zu halten. Bei schwierigen Bereichen und Bodenproblemen mit Bodenaushub – mindestens einmal alle 12 Jahre oder häufiger nach Vereinbarung”. Ich empfehle Ihnen, Ihre Ressourcenversorgungsorganisation aufzusuchen und aufgrund der Besonderheiten der Lage Ihres Erdungskreises die erforderlichen Informationen zu erfragen.
„Es gibt keine Beanstandungen bezüglich des Kesselbetriebs“ – sollten es denn Beanstandungen geben? Wenn es Beanstandungen gibt, wird der Zustand der Erdung dann nicht mehr besonders wichtig sein. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und Betriebsdauer.
Viel Erfolg!