Gasversorgung eines Gartenhauses ohne Eigentumsdokumente
Im Jahr 2018 wurde ein Antrag auf Gasifizierung des Gartenhauses nach dem vereinfachten Verfahren ohne die Anforderung der Grundstücksvermessung unter Vorlage der übrigen Unterlagen gestellt.
Die Arbeiten nach dem vorläufigen Projekt der Gasverteilung wurden begonnen. Das Gas wurde bereits vor 10 Jahren von einem der Investoren auf das Grundstück gebracht, d.h. sie haben die Straße auf eigene Kosten mit Anschlüssen an die Grundstücke verlegt.
Das Jahr 2019 kam und damit die Anforderung, das Eigentumsrecht am Grundstück nachzuweisen. Aber ich erkläre, dass dies nicht auf mich zutrifft, da der Antrag und die Arbeiten früher begonnen haben! Nun gefällt ihnen der Technikpass des BTI nicht (speziell für die Gasdurchführung erstellt), da in der Spalte Eigentumsrecht nicht vermerkt ist, dass das Haus im Eigentum ist!
Ich habe eine Anfrage an das Ministerstwo Topliwa Energetiki gesendet, um zu entscheiden. Es kam die Antwort, einen Bau- und Montagevertrag abzuschließen. Aber der Gorgas beruft sich darauf, dass weder das Eigentum am Grundstück noch am Haus vorhanden ist. Ich bin in eine Sackgasse geraten!? Können Sie vielleicht helfen?
Guten Tag. Ihnen wurde auf der Grundlage des Postanowlenije Prawitelstwa RF vom 30.12.2013 N 1314 abgelehnt, in dem Folgendes angegeben ist:
“Dem Antrag auf Bereitstellung der technischen Bedingungen sind folgende Dokumente beizufügen:
a) Kopien der rechtsbegründenden Dokumente für das Grundstück, auf dem sich das dem Antragsteller gehörende Objekt der Kapitalbauweise befindet (befinden wird) (im Folgenden – Grundstück), und falls keine rechtsbegründenden Dokumente für das Grundstück bei der Durchführung des Baus, des Umbaus im Rahmen der Umsetzung des Renovierungsprogramms des Wohnungsbestands in der Stadt Moskau vorhanden sind – eine Kopie des Lageplans des Grundstücks oder der Grundstücke auf dem Katasterplan des Gebiets, genehmigt durch das zuständige Exekutivorgan der Stadt Moskau, außer in den Fällen der Bereitstellung von technischen Bedingungen für den Anschluss eines Objekts des Gasverteilungsnetzes an ein anderes Gasverteilungsnetz.
…
g) eine Vollmacht oder andere Dokumente, die die Befugnisse des Vertreters des Antragstellers bestätigen (falls der Antrag auf Bereitstellung der technischen Bedingungen durch einen Vertreter des Antragstellers gestellt wird);
“.d) eine Kopie des Dokuments, das das Eigentumsrecht oder ein anderes gesetzlich vorgesehenes Recht an dem Objekt der Kapitalbauweise bestätigt, falls der Bau des genannten Objekts abgeschlossen ist
Einerseits sind die Anforderungen logisch – wie können Sie das gasifizieren, was Ihnen nicht gehört, selbst wenn Ihnen jemand das Gas auf das Grundstück selbst gebracht hat. Übrigens wird das Gebäude gasifiziert, nicht das Grundstück, also gibt es hier gar nichts zu beanstanden. Das Gas kann Ihnen auch über die Nachbarn geleitet werden und Sie werden Eigentümer dieses Rohrabschnitts. Hier aber werden Sie offenbar sogar keine Verantwortung tragen. Das ist so, als wenn Sie sich entscheiden würden, Gas in mein Haus zu leiten, ich aber dagegen bin und den Gasarbeitern später einen Eingriff in fremdes Eigentum vorwerfe.
Was kann man tun… Sie benötigen gemäß Punkt “G” die Zustimmung des Eigentümers. Wer besitzt Ihr Haus, auf wen ist es registriert? Stellen Sie eine Anfrage an die örtlichen Behörden. Wenn der Eigentümer eine Privatperson ist, können Sie diese finden und darauf hinweisen, dass sie gemäß Artikel 66 des Bundesgesetzes, § 47, ihr Eigentumsrecht aufgrund der Nichtzahlung von Beiträgen an die SNT, Verletzung der Pflichten zur Nutzung des Grundstücks usw. verlieren kann. Oder initiieren Sie eine solche Entscheidung, indem Sie Klage einreichen und dies mit § 284 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation begründen. Gemäß § 285 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation kann die Enteignung jedoch unter bestimmten Umständen nicht durchgeführt werden, die den Eigentümer an der Nutzung des Grundstücks gemäß den Vorschriften hindern. Selbst wenn der Eigentümer die Gemeinde ist, kann eine Gasversorgung nach Abstimmung mit ihr durchgeführt werden.
Aber hier verstehe ich Sie nicht. Sie haben kein Eigentumsrecht, möchten aber viel Geld ausgeben, um im Grunde ein fremdes Objekt zu vergasen. An Ihrer Stelle wäre es angebracht, das Verfahren zur Eintragung des Hauses in Ihr Eigentum durchzuführen, auch wenn dies nicht immer ganz einfach ist.
Auch können Sie versuchen, vor Gericht zu gehen, aber höchstwahrscheinlich wird es in dieser Frage auf der Seite der Gasfirmen stehen.
Viel Erfolg. Halten Sie uns auf dem Laufenden.