Fragen zur Genehmigung beim Anschluss eines Gasgenerators

Andrej
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Gas ist bereits angeschlossen. Es gibt einen Kessel und einen Herd. Der maximale Verbrauch beträgt 6,6 Kubikmeter pro Stunde. Zähler G6. Ich habe einen Generator mit einem Verbrauch von 4,9 Kubikmetern pro Stunde ausgewählt. Ich habe mich an ein Planungsbüro gewandt und die Fragen begannen für mich. Für die technischen Anschlussbedingungen muss eine Wärmeberechnung durchgeführt werden – gut, haben wir gemacht. Aber ich habe nicht verstanden, warum.

Frage 1. Warum eine Wärmeberechnung für den Generator durchführen? Beim ersten Anschluss wurde sie bereits gemacht. Wer hat recht? Aber die technischen Anschlussbedingungen sind erhalten, schon gut. Wir haben einen Projektentwurf erstellt, einen Anschluss an den bestehenden Ausgang aus dem Erdreich mit separatem Zähler, Ventilen usw. Mosoblgas hat es mit der Begründung abgelehnt, dass es im Haus nur eine Messstelle geben darf.

Frage 2. Ist das Inkompetenz des Planers oder Gier von Mosoblgas? Das Projekt wurde teurer. Austausch des Zählers, Rohre anderen Durchmessers usw. Der Zähler im Projekt war G10, einfach ohne Datenübertragung. Wieder abgelehnt – anscheinend muss ein elektrisches Absperrventil installiert werden, das 600 € kostet, plus eine Prepaid-Smartcard.

Frage 3. Wer spricht hier Unsinn – die Planungsfirma oder Mosoblgas? Ich bitte Sie sehr, klären Sie die Situation. Mit freundlichen Grüßen, Andrei.

Besucherkommentare
  1. Experte
    Jewgenija Krawtschenko
    Experte

    Guten Tag. Sie haben eine ziemlich komplizierte Frage gestellt, die man eigentlich an Mosoblgas richten sollte, aber ich werde versuchen, sie zu beantworten, so weit meine Kenntnisse und mein Verständnis der Situation reichen. Soweit ich verstanden habe, beantragen Sie eine Umstellung auf den Austausch des Gaskessels gegen einen neuen.

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    Frage 1. Soweit ich weiß, die Liste der Dokumente, die für Mosoblgas zur Erlangung der technischen Anschlussbedingungen erforderlich sind:

    1. Antrag des zukünftigen Verbrauchers.
    2. Kopie des Personalausweises.
    3. Eines der rechtsbegründenden Dokumente für das Objekt.
    4. Lageplan des Objekts.
    5. Genehmigung des Brennstoff- und Energiekomplexes Moskau zur Nutzung der natürlichen Ressource.
    6. Dokumente der Raumordnung.

    In der Spalte EMPFOHLEN, zitiere ich wörtlich: «Zur Bestimmung des stündlichen Gasverbrauchs und der Leistung der installierten Gasgeräte, die zur Erzeugung von elektrischer Energie sowie zur Versorgung von Schwimmbädern, Gewächshäusern, Wintergärten usw. verwendet werden, ist eine wärmetechnische Berechnung durchzuführen». Wie Sie sehen, hat die Wärmeberechnung empfehlenden Charakter. Aber es gibt eine Hintertür – Sie ändern das Projekt und die Organisation hat das absolute Recht, eine Neuberechnung der Energieeffizienz des Objekts durchzuführen.

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    Frage 2. SP 62.13330.2011 Gasverteilungssysteme, Abschnitt 7.10: «Jedes Objekt, in dem Gasverbrauchsgeräte installiert werden, muss gemäß den normativen Rechtsdokumenten der Russischen Föderation mit einer einheitlichen Gaszählstelle ausgestattet sein».

    Man hat nicht gelogen. Die Messstelle kann tatsächlich nur eine sein.

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    Frage 3. Diese Frage hat mich in Schwierigkeiten gebracht, da Artikel 544 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation besagt: „Die Bezahlung der Energie erfolgt für die tatsächlich vom Abnehmer übernommene Energiemenge gemäß den Energiemessdaten, sofern gesetzlich, durch andere Rechtsakte oder durch Vereinbarung der Parteien nichts anderes bestimmt ist. Das Abrechnungsverfahren für Energie wird durch Gesetz, andere Rechtsakte oder Vereinbarung der Parteien festgelegt.“

    Das heißt, ein Prepaid-Smart-System widerspricht einem solchen Gesetz, da die Gaszufuhr für eine noch nicht abgenommene Gasmenge blockiert würde.

    Und so versucht Mosoblgas wörtlich, seine Anforderungen an die Verbraucher zu erläutern:

    Die Wahl des Zählers wird durch die Projektlösung der Organisation bestimmt, die die Gasversorgung Ihres Wohnhauses projektiert. Die installierten Zähler müssen im staatlichen Messgeräteregister eingetragen sein, über ein gültiges Zertifikat über die Zulassung des Messgerätetyps verfügen und eine nicht abgelaufene Eichfrist haben. Die Zähler müssen die Messung der Gasmenge in allen Durchflussbereichen basierend auf der Leistung der installierten gasverbrauchenden Geräte gewährleisten.

    Das Staatliche Einheitsunternehmen des Moskauer Gebiets “Mosoblgas” empfiehlt, einen Gaszähler der Marke OMEGA ETK GSM G-4 ohne Smartcard der ZAO “Gasdewaiss” zu projektieren und zu erwerben. Das Vorhandensein des GSM-Funkmoduls ermöglicht die automatische (ferngesteuerte) Übermittlung der Zählerstände des Gaszählers. Der Verbraucher hat das Recht, die Kosten des gelieferten Gases mit dem genannten Gaszähler zu bezahlen, ohne eine Vorauszahlung, monatlich, bis zum 10. des Monats, der auf den abgelaufenen Abrechnungsmonat folgt. Dabei kann die Bezahlung des verbrauchten Gases auf jede für Sie bequeme Weise erfolgen, einschließlich per Bankkarte ohne Erhebung einer Provision über den Dienst “Kundenkonto” auf der Website.“

    Eigentlich reden sie hier Unsinn, aber sie verheimlichen nicht, wie Sie sehen, dass ihre Anforderungen EMPFEHLENDEN Charakter haben und nicht obligatorisch sind. Soweit ich gehört habe, kann die Verpflichtung zur Installation solcher Zähler erst ab dem 1. Juli erfolgen und bisher betrifft das Projekt Mehrfamilienhäuser, nicht Einfamilienhäuser. Zudem erfolgt die Installation dort bei Renovierungsarbeiten und bei der Planung von zu errichtenden technischen Anlagen und nicht auf Kosten der Verbraucher (aber das werden wir abwarten und sehen).

    „Man müsse ein elektrisches Absperrventil installieren, das 600 € kostet“ – ich als Bewohnerin nicht der Oblast Moskau kann den Preis von 600 € nicht nachvollziehen. Bei uns kostet das teuerste etwa 130 €, wenn man sehr gut sucht. Gut, schauen wir uns die Unterlagen an, wie es mit den Absperrventilen steht.

    Brandschutzbestimmungen (PPB 01-03): “Punkt 84. Rohrleitungen, die Gas zu Haushalts- und Industrieanlagen zur Verbrennung führen, bei Objekten, die nach Abschluss von Bau, Generalüberholung, Umbau und/oder technischer Umrüstung in Betrieb genommen werden, müssen mit temperaturempfindlichen Absperrvorrichtungen (Ventilen) ausgestattet sein, die die Gasleitung automatisch absperren, wenn die Raumtemperatur bei einem Brand 100 °C erreicht. Diese Vorrichtungen (Ventile) müssen im Raum unmittelbar vor dem Hahn an der Gasleitung installiert werden.

    Und wie ich mich erinnere, regelt auch eine der SNiP-Normen etwas bezüglich der elektrischen Ventile.

    Ich empfehle Ihnen, alles, was Ihnen mündlich gesagt wird, schriftlich festzuhalten. Lassen Sie sich alle Ablehnungen schriftlich begründen. Bisher habe ich nur bei den Smarts eine Unklarheit bei ihnen festgestellt. Alles andere können sie leicht begründen.

    Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden, die Frage ist sehr interessant.

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