Ist es möglich, Gas an den Pool zur Beheizung anzuschließen?

Nadeschda
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Guten Tag! Ich besitze zwei Grundstücke, die Gasleitung verläuft entlang der Grundstücksgrenze. Auf einem Grundstück steht ein Haus, das bereits an das Gasnetz angeschlossen ist. Auf dem zweiten Grundstück wird ein Pool gebaut: Ist es möglich, den Pool an das Gas anzuschließen?

Besucherkommentare
  1. Experte
    Alexei Dedjulin
    Experte

    Guten Tag. Die Frage ist natürlich nicht ganz korrekt gestellt. Was wird das für ein Bauwerk sein – nur ein Pool oder ein Raum mit Pool? Sind beide Grundstücke im Besitz? Welche Nutzung hat das zweite Grundstück? Wie groß ist der Abstand zwischen den Grundstücken? Haben sie unterschiedliche Anschlussnummern? Und so weiter und so fort, einschließlich der Frage, ob die Gasversorgung für die Heizung oder die Wassererwärmung erfolgen soll, ob die Leitung vom ersten Haus oder separat verlegt werden soll.

    Wir versuchen Ihnen vorerst eine Antwort zu geben:

    1. Gesetzlich gibt es kein Verbot, zwei Objekte von einem Kessel aus mit Gas zu versorgen. Vorausgesetzt, alle erforderlichen Anforderungen an die Gasgeräte sowie die Normen der Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen werden eingehalten. Dabei sollte an jede Leitung eine separate Umwälzpumpe installiert werden.

    2. Wenn Sie einen Raum errichtet haben und einfach von der Hauptleitung dorthin Gas mit einem separaten Kessel und einem Zähler leiten möchten, hilft Ihnen der SNiP 42-01-2002 – Baunormen und -regeln der Russischen Föderation. Gasverteilungssysteme:

    «7.2 Räume von Gebäuden aller Nutzungsarten (außer Wohnungen), in denen gasverbrauchende Geräte installiert werden, die im automatischen Modus ohne ständige Anwesenheit von Bedienpersonal arbeiten, sind mit Gaswarngeräten mit automatischer Absperrung der Gaszufuhr und Ableitung des Alarmsignals an eine Leitstelle oder einen Raum mit ständigem Personal auszustatten, sofern keine anderen Anforderungen in den entsprechenden Baunormen und -regeln festgelegt sind.»

    Das heißt, theoretisch ist es möglich, wenn solche Bedingungen eingehalten werden.

    —————-
    Der Anschluss eines Nichtwohngebäudes an die Hauptleitung erfolgt auf der Grundlage eines erstellten Projekts sowie eines Vertrags mit dem Versorgungsunternehmen.
    Wiederum haben Sie uns nur unzureichende Informationen gegeben („einen Teelöffel“). Es ist nicht sinnvoll, auch nur Vermutungen anzustellen, ob es genehmigt wird oder nicht.

    Wir warten auf Ihre ausführliche Antwort in den Kommentaren, oder ich rate Ihnen, direkt zu den Gasversorgern zu gehen, mit den Dokumenten und zumindest einem vorläufigen Projekt der Gasversorgung Ihres Pools. Viel Erfolg!

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