Kann man Gas in ein Haus mit Ofenheizung verlegen?
Guten Tag! Ist die Installation von Gasgeräten erlaubt, wenn im Haus eine Ofenheizung installiert ist?
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Guten Tag! Ist die Installation von Gasgeräten erlaubt, wenn im Haus eine Ofenheizung installiert ist?
Guten Tag. Ja, selbstverständlich ist das unter Einhaltung bestimmter Brandschutzvorschriften und Anforderungen an beide Geräte möglich. Da der Ofen bei Ihnen bereits installiert ist, gehe ich davon aus, dass die Vorschriften dafür eingehalten werden.
Was den Gaskessel betrifft: Zunächst müssen Sie die technischen Bedingungen von der Gasversorgungsorganisation einholen. Dann wird die Projektdokumentation erstellt, die von lizenzierten Ingenieurfirmen angefertigt wird. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Gasversorgungsunternehmen.
Wenn der Projekt aus irgendwelchen Gründen abgelehnt wird – und meistens wird er von den Ressourcenanbietern selbst erstellt (daher sind solche Fälle selten) – sind sie verpflichtet, Ihnen ein Dokument mit einer Liste der Gründe vorzulegen, die eine Korrektur erfordern. Das heißt, es wird nicht so sein, dass Sie den Kessel installiert haben und der Ofen steht, und dann kommen die Gasleute und fordern Sie auf, den Ofen abzureißen. All diese Fragen werden in der Planungsphase geklärt.
Folgende Verbote gelten für die Installation von Gaskesseln:
1. Bei Fehlen von Lüftungssystemen, die den Anforderungen entsprechen.
2. In Wohnheimen und Wohnräumen.
3. Auf Balkonen, in Kellern und im Sockelgeschoss (sofern keine bestimmten Bedingungen für diese Räume vorliegen).
4. Auf brennbaren Wandoberflächen.
Der Kessel wird unter Einhaltung folgender Anforderungen installiert:
1. Freier Zugang von allen Seiten.
2. Tür mindestens 80 cm breit im Heizraum oder einem anderen Raum.
3. Raumfläche mindestens 4 m².
4. Fenster mindestens 30 cm² pro 10 m³ Raumvolumen.
5. Deckenhöhe ab 2 m.
6. Wasseranschluss.
7. Schornstein, dessen Querschnitt der Geräteleistung entspricht.
8. Nicht brennbarer Boden um den Kessel usw.
9. Verbot der Installation in der Nähe offener Feuerquellen.
Selbstverständlich wird Ihnen die Installation im selben Raum mit dem Ofen wohl kaum erlaubt werden. Hier gibt es offenes Feuer, Lüftung und die Abgasleitung zu nah an der Gasleitung. Theoretisch ist es erlaubt, zwei Heizgeräte in einem Raum unter Einhaltung der Normen zu installieren, sogar mehr, aber in der Praxis werden Ihre technischen Bedingungen höchstwahrscheinlich nicht erfüllt sein.
Aber Sie haben in Ihrer Frage keine Angaben zu Ihrem Objekt gemacht, daher werden wir hier lange raten. Eines kann ich genau sagen: Ofen und Kessel in einem Haus sind definitiv erlaubt, in einem Raum nur unter bestimmten Bedingungen und Abstimmungen, die bei der Versorgungsorganisation zu klären sind (höchstwahrscheinlich nicht).
Hier sind noch weitere Dokumente, die nahezu alle Aspekte der Anforderungen von Gasversorgungsorganisationen regeln – SNiP 31-02-2001, DBN V.2.5-20-2001, SNiP II-35-76, SNiP 42-01-2002 und SP 41-104-2000.
In der Praxis – in einem meiner Häuser ist ein Kamin mit offenem Feuerraum in einem Zimmer und ein Gaskessel in der Küche installiert. Diese Kombination hat in der Genehmigungsphase zu keinerlei Einwänden geführt. Viel Erfolg!