Ist es möglich, den Gassteigstrang in der Wohnung um einen halben Meter zu versetzen?
Guten Tag. Bitte sagen Sie mir. Ich habe eine Wohnung als Miteigentümer gekauft, nach der Fertigstellung des Hauses die Schlüssel erhalten und war geschockt – der Gassteigstrang befindet sich in der Mitte der Wand, weiter über die halbe Wand verläuft eine Rohrschlange mit Absperrhahn. Der Zähler hängt kopfüber, und die Gasgeräte (Wandheizkessel, Herd) befinden sich an der gegenüberliegenden Wand. Kurz gesagt, es passt nicht in meinen Kopf, die ganze Küche ist voller Gasrohre!
Ist es möglich, den Steigstrang um 50 cm zur Seite zu verlegen?
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Zunächst müssen Sie die Verlegung des Steigstrangs mit dem Gasversorgungsunternehmen Ihrer Stadt abstimmen. Von Ihnen wird ein Antrag auf Verlegung des Gassteigstrangs um die erforderliche Entfernung benötigt.
Danach wird die bürokratische Maschine in Gang gesetzt, der Prozess kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Danach kommt ein Vertreter des Gasversorgungsunternehmens, führt eine Besichtigung durch, Sie stimmen mit ihm die Verlegung ab: wie Sie es sich vorstellen, was die Vorschriften erlauben, Sie kommen zu einer Einigung.
Nach der Genehmigung des endgültigen Plans wird ein Kostenvoranschlag erstellt, und dann vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Arbeiten. Im Prinzip ist nichts Kompliziertes, innerhalb eines Monats ist das Problem durchaus lösbar.
Guten Tag. Wir sehen Ihre Küche nicht, wir sehen den Grundriss der Wohnung nicht. Art. 304 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation: “Der Eigentümer kann die Beseitigung jeglicher Verletzungen seines Rechts verlangen, auch wenn diese Verletzungen nicht mit dem Entzug des Besitzes verbunden waren“.
Eigenständig dürfen Sie das Heizungssystem nicht verlegen, da Sie ohne Abstimmungen nicht berechtigt sind, in die Gasausrüstung einzugreifen, und außerdem ist der Steigstrang gemeinschaftliches Eigentum des Hauses. Für bestimmte Arbeiten, wenn größere Änderungen geplant sind, müssen Sie einen Umbau anmelden, wie Wassili sagte. Es handelt sich um Geräte und technische Netze, die im technischen Pass eingetragen sind.
Es hat keinen Sinn, sofort zu den Gasleuten zu gehen. Es wird nicht gelingen, über ihren Kopf hinwegzuspringen. Sie müssen zunächst zur Hausverwaltung gehen und dort erfahren, ob alles geändert werden kann. Wenn sie ablehnen, sollen sie eine schriftliche Begründung schreiben, mit der Sie dann zu uns oder zu Rechtsanwälten kommen, und wir erklären Ihnen, ob die Ablehnung rechtmäßig war oder nicht und was als Nächstes zu tun ist.