Wo finde ich Informationen zum Bau von filternden Sickergruben in Bezug auf Gebäude?

Ljudmila
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Guten Tag. Wo kann ich die Vorschriften für die Einrichtung von Filtergruben in Bezug auf Gebäude nachlesen? Vielen Dank.

Besucherkommentare
  1. Experte
    Amir Gumarow
    Experte

    Guten Tag.

    Grundsätzlich sind die normativen Dokumentationen zu jeder Art von Senkgruben recht vage. Es gibt zwar Normen, aber wie sie kontrolliert werden und wie oft sie eingehalten werden, ist grundsätzlich schwer zu sagen. In unserer Region hier kalkuliert niemand wirklich etwas, und die einzigen Momente, in denen Hektik und Umbaumaßnahmen beginnen, sind lästige Nachbarn, die sogar nach den Normen ziemlich 'weit' entfernt sind, aber man muss ihnen eben eins auswischen.

    Trotzdem finden Sie hier die Dokumente, die normalerweise verwendet werden:

    1. SanPiN 42-128-4690-88 Hygienevorschriften für die Instandhaltung von Siedlungsgebieten. Sammlung flüssiger Abfälle. So besagt Punkt 2.3.1, dass in nicht kanalisierten Grundstücken Hofsenkgruben errichtet werden dürfen. Allerdings ist hier von einem wasserdichten, nicht von einem Filterabort die Rede. In Punkt 2.3.2 findet man, dass der Abstand zu Wohngebäuden, Kindereinrichtungen, Schulen, Spielplätzen und Erholungsgebieten 20 bis 100 m beträgt. Auf dem eigenen Hofgrundstück 8-10 Meter zum Wohnhaus. Und mindestens 50 m von Quellen und Brunnen mit Trinkwasser entfernt.

    2. SNiP 30-02-97* Planung und Bebauung von Grundstücken von Gartenbauvereinen, Gebäude und Bauwerke (mit Änderung Nr. 1). Punkt 8.7 besagt, dass Senkgruben bereits in der Planungsphase mit dem SES, den lokalen Behörden für Naturschutz und Grundwasser abzustimmen sind. Und hier, in Punkt 8.8, wird von einem Filtergraben mit einem Abstand von 4 m zur Nachbargrundstücksgrenze gesprochen.

    Standardmäßig gibt es Empfehlungen von Fachleuten zur Bodenart. So lassen Tonböden Wasser schlecht durch, daher werden sie in einem Abstand von 20 m zu Brunnen angelegt, für Lehmböden 30 m, für Sand 50 m.

    Auch gibt es Normen in den Dokumenten zur Gasversorgung und Wasserversorgung.

    Als wir diese Frage bei den örtlichen Behörden klärten, erhielten wir folgende Abstandsempfehlungen:

    1. Von der Senkgrube zum Wohnhaus (unserem) — 8-10 m.
    2. Wirtschaftsgebäude jeder Art — 5-7 m.
    3. Zur Grundstücksgrenze (Zaun) — mindestens 1 Meter.
    4. Zum Nachbarhaus — mindestens 10 Meter.
    5. Brunnen mit Trinkwasser — 20-30 m.
    6. Rohre der technischen Wasserversorgungsnetze — 20-25 m.
    7. Gasleitungen — 5 m.
    8. Bäume — 5 bis 7 Meter.

    Viel Erfolg!

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